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Die Anwalts-Kanzlei in Heidelberg

Die Kanzlei der Anwälte Bau, Voss und Collegen befindet sich im Zentrum der historischen Universitätsstadt Heidelberg. Anwalt Michael Bau, Rechtsanwalt Karl-Martin Voss, sowie die weiteren Rechtsanwälte sind in unmittelbarer Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen (Gerichten, Behörden, Banken und Universität) im Heidelberger Zentrum anzutreffen.

Die Heidelberger Anwälte sind bereits seit vielen Jahren in der 1986 gegründeten Anwalts-Kanzlei außergerichtlich und gerichtlich bundesweit tätig. Der örtliche Schwerpunkt der Anwälte liegt aber in Heidelberg, Mannheim und im gesamten süddeutschen Raum. Die Anwälte Bau und Voss sind außerdem auf dem Gebiet des anglo-amerikanischen Rechtes aktiv.

Die Rechtsanwälte Bau, Voss und Collegen in der Heidelberger Anwaltskanzlei sind kompetente und zuverlässige Partner für die interessengerechte und sachgerechte Umsetzung Ihrer Anliegen.

Die Anwälte der Kanzlei Bau, Voss und Collegen verstehen sich als Beraterteam, das sich auf die Lösung spezieller rechtlicher und steuerlicher Problemstellungen konzentriert, welches neben den Rechtsanwälten Michael Bau, Karl-Martin Voss aus weiteren Rechtsanwälten und einem US Attorney at Law/Rechtsbeistand für das Gebiet des amerikanischen Rechtes (in Bürogemeinschaft) besteht. Hierzu zählt außerdem ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wertpapieranlagen, Kapitalanlagen und private Finanzplanung, insbesondere Derivate. Ständige Kooperation besteht mit dem Steuerbüro Hietzker sowie mit der Kanzlei Dr. Wolfgang Kogler, Wien, sowie mit Avvocato Silvana Giancane, Bozen, Italien.

Die Anwälte der Heidelberger Anwaltskanzlei betreuen ihre Mandanten in Deutsch, Englisch und Spanisch. Dabei ist den Anwälten die vorgerichtliche und vorsorgliche Beratung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten wichtig. Bei bereits bestehenden Konflikten erarbeiten die Rechtsanwälte gemeinsam mit Ihren Mandanten zielgerechte Lösungen.

Die Anwaltskanzlei Bau, Voss & Collegen in Heidelberg ist auf folgenden Rechtsgebieten tätig: Allgemeines Vertragsrecht, Anlegerschutzrecht, Arbeitsrecht, Architektenrecht, Bank- und Börsenrecht, Bau- und Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Maritimrecht, Mietrecht, Schadensrecht, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten, Unfallangelegenheiten, US- und Internationales Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht.

Rechtsanwalt Michael Bau betreut Mandanten in Sachen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, sowie n den Bereichen Baurecht und Vertragsrecht.

Honorierung

Die Abrechnung des Honorars der Rechtsanwälte erfolgt über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder individuell nach Honorarvereinbarung mit jeweils vor Auftragserteilung vereinbarten Stundensätzen zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer.

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