Bei bestimmten vertraglichen Angelegenheiten gibt es Vorschriften zur notariellen Beurkundung, z.B. beim Grundstückskauf. Der Sinn dahinter ist es, sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber vor übereilten Vertragsabschlüssen und unüberlegten Handlungen zu schützen und die Tragweite zu verdeutlichen. Wenn es in einem Vertrag um größere Risiken geht, sollte vorsichtshalber immer eine Rechtsberatung vor Vertragsabschluss stattfinden.
Unvollständige oder unklare Formulierungen in der Vertragsgestaltung oder eine fehlende Belehrung können einen Vertrag anfechtbar oder sogar ungültig machen.
In speziellen Fällen können auch steuerliche Probleme entstehen.
Dies kann durch eine vorherige kompetente Beratung vermieden werden.